Die Grundschuld ist ein nicht-akzessorisches Grundpfandrecht. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden. Sie besteht unabhängig von einer Forderung und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden. Oftmals wird sie zur Sicherung von Darlehen eingesetzt, bietet aber mehr Flexibilität. So kann diese zum Beispiel bei einem Verkauf auf den neuen Immobilienbesitzer übertragen werden. Per Definition bietet die Grundschuld einer Bank also Sicherheit, indem die Zahlung eines Geldbetrags durch ein Recht an einem Grundstück abgesichert wird. Die Grundschuld besteht unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung. Selbst wenn die gesicherte Forderung erlischt, bleibt die Grundschuld bestehen. Auch bei der Grundschuld hat der Gläubiger das Recht zur Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner nicht zahlt.
Verwendung
In der Praxis wird die Grundschuld häufiger verwendet, da sie flexibler ist und Banken sie bevorzugen. Bei Rückzahlung eines Darlehens kann die Grundschuld bestehen bleiben und für weitere Kredite verwendet werden.
Die Hypothek wird heute seltener verwendet, da sie durch die Akzessorität komplizierter zu handhaben ist.